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Seit 1990
Seit 1990 Selbständiger KFZ Meisterbetrieb
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Winterreifenpflicht ab 1. November
Ab 1. November gilt wieder die situative Winterreifenpflicht bis 15. April. Das heißt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen müssen Winterreifen am Fahrzeug montiert sein. Ein Winterreifen gilt dann als Winterreifen, wenn das Mindestprofil von 4mm gegeben ist und die Kennzeichnung "M+S" oder die Schneeflocke auf dem Reifen ersichtlich ist.
Sicher in den Urlaub mit dem Urlaubs-Check
Der Urlaub kann manchmal schon stress genug sein. Damit sie sich unbesorgt auf den Weg machen können, Prüfen wir vor der Fahrt in den Urlaub die wichtigsten Dinge, das sie den Urlaub auch wirklich genießen können.
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Bertram Nachbaur
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